Einlagen für Sicherheitsschuhe

Die Sensomotorik und die dynamische Betrachtung stehen bei uns im Vordergrund.

Die Berufsgenosschnschaftlichen Richtlinien BGR 191/DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Die Firma ATLAS bietet eine praxisorientierte Lösung. Wir verwenden keine vorgeformten, von der Industrie angebotenen Produkte. Die Herstellung unserer Einlagen erfolgt, mittels einer CNC-Fräse bei uns im Haus. Die Sensomotorik und die dynamische Betrachtung stehen bei uns im Vordergrund. Der Atlas Sicherheitsschuh muss Ihrer Sicherheitsklasse entsprechen und die Freigabe für Einlagen besitzen.

Eine Leistung Ihres Arbeitgebers*
Die Erstattung durch die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder dem Arbeitsamt kann vorher durch Ihren Arbeitgeber geklärt werden.

*Kostenübernahme dieser Leistung ist durch die Krankenkassen nicht möglich.